Privatsphäre im Internet
Der Schutz der Privatsphäre in Jappy ist eng verbunden mit dem Datenschutz. Es dürfen keine Daten über Personen (wie zum Beispiel Passwörter, IP-Adressen oder mails) an andere Benutzer heraus gegeben werden. Jeder Nutzer in Jappy hat das Recht auf seinen privaten Bereich. Dies spiegelt sich im Zugriff auf das eigene Profil wieder. Jeder Nutzer kann über seine Privatsphäre-Einstellungen selbst bestimmen, welche Daten er wem zugänglich machen möchte. (Zum Beispiel das Anzeigen der Postleitzahl, der Wohnort oder das Geburtsdatum.)
Allerdings ist dieser private Bereich keine rechtsfreie Zone, auch hier gelten die Nutzungsbedingungen.
Jappyblog erklärt: Studie: 12- bis 19-jährige nutzen bewusst Privacy-Optionen in sozialen Netzwerken
Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus einer Untergruppe des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 iVm Art.1 Abs.1) abzuleiten und in vier Oberbereiche gegliedert.
- Informations-Privatsphäre → Schutz personenbezogener Daten (siehe auch Datenschutz)
- Privatsphäre des Körpers → z.B. die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphäre, das Abgeben von Blutproben bzw. Verweigern von Drogentests
- Privatsphäre der Kommunikation → Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere
- Unverletzlichkeit des Territoriums → Das Recht auf Schutz der Wohnung, des Arbeitsplatzes, des Privatfahrzeugs usw. vor Eingriffen wie Hausdurchsuchung, Videoaufnahmen usw.
Viele Internetanwender glauben, sie wären im Internet anonym, also völlig privat und praktisch unsichtbar, unterwegs. Was aber nicht so ganz stimmt: Wer freizügig und sorglos surft, hinterlässt deutliche Spuren. Wenn dann das E-Mail-Postfach wegen dicker Pakete mit Werbesendungen fast platzt, ist es meist schon zu spät.
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung". Hinter diesen Worten steckt folgende Forderung: Jeder Bürger und jede Bürgerin soll nachvollziehen können, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und ausgewertet werden.
Bereits Anfang er 80er-Jahre hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Datenschutz in Deutschland den Status eines Grundrechts genießt.
Was das für die Onlinekommunikation bedeutet?
Praktisch wohl sehr wenig, denn das Internet kennt keine Grenzen. Wer unachtsam, großzügig und achtlos surft, muss damit rechnen, dass er vielleicht irgendwann das Opfer von Datenpiraten wird.
| Alle Privatsphäreeinstellungen bei Jappy im Überblick findest Du unter Privatsphäre |