Hausrecht
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Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit wird durch das Grundgesetz garantiert:
Artikel 5 Absatz (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
Das Grundgesetz schränkt die Meinungsfreiheit aber auch ein:
Artikel 5 Absatz (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Hausrecht bei Jappy
Gemäß BGB §305 gelten die AGB für die Mitgliedschaft bei Jappy. Nach AGB §3 bestätigt jedes Mitglied alle weiteren Regeln von Jappy. In den Nutzungsregeln ist festgehalten:
Umsetzung
Jappy ist also keine Plattform, die allen gleich zugänglich sein muss. Jappy wird als GmbH betrieben und diese hat volle Verfügungsgewalt über den Geschäftsbereich. Administratoren und Moderatoren nehmen diese Verfügungsgewalt wahr und sorgen für die Einhaltung der Regeln nach Hausrecht. Deshalb können Inhalte, die als unpassend eingestuft werden jederzeit gelöscht werden.
Um das Hausrecht umsetzen zu können, hat Jappy Administratoren und verschiedene Moderatoren-Gruppen in seinen Diensten. Diese können mit Berufung auf die Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Regelungen in den Community-Betrieb eingreifen. Dies ist keine verfassungswidrige Zensur, sondern ein legitimer Vorgang. Außerdem sorgen sie für die Einhaltung der Regeln nach Hausrecht.
Mit der Anmeldung bei Jappy hat man sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen und abgeleiteter Regeln verpflichtet. Den Anweisungen der Administratoren und Moderatoren ist daher Folge zu leisten.